Öko-Euro für Ferienfreizeiten

Während einer Ferienfreizeit können Kinder, Jugendliche und LeiterInnen sich mit dem Thema ökologische Verhaltensweisen auseinandersetzen, denn hier haben alle die Ruhe und die Gelegenheit Neues auszuprobieren und Altes zu verbessern! Daher sollen Ferienfreizeiten, die ökologische Aspekte ausreichend berücksichtigen, einen höheren Zuschuss aus den Landesmitteln erhalten. Für alle Ferienfreizeiten (B.III Ff ab 5 Übernachtungen) gibt es, wenn die Regelungen erfüllt sind, 1 Euro pro Teilnehmer und Tag, aber maximal 500 Euro zusätzlich zur Regelförderung. Mehr Infos zur Regelung und zur Förderung gibt es hier.

 

Neue Regelungen für Zuschüsse

Die Diözesankonferenz hat beschlossen, dass ab April 2010 die Maßnahmen, die von KjG-Pfarreien und KjG-Regionen beantragt werden, nur noch dann bezuschusst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Fachliche und verbandliche Qualifizierung (B.I.1) wird bezuschusst, wenn das Leitungsteam komplett (100%) Mitglied in der KjG ist.

Bildungsarbeit (B.II) wird bezuschusst, wenn mind. 50% der Teilnehmenden Mitglied in der KjG oder in einem anderen Mitgliedsverband des BDKJ sind und das Leitungsteam zu 100% aus Mitgliedern der KjG besteht.

Kurzfreizeiten (B.III.1) mit weniger als vier Übernachtungen werden bezuschusst, wenn das Leitungsteam zu 100% Mitglied in der KjG ist.

Ferienfreizeiten (B.III.2)  mit mehr als vier Übernachtungen werden bezuschusst, wenn mind. 50% der Teilnehmenden Mitglied in der KjG oder in einem anderen Mitgliedsverband des BDKJ sind und das Leitungsteam zu 100% Mitglied in der KjG ist. Wichtig: Ferienfreizeiten müssen beim BDKJ mindestens acht Wochen vor der Fahrt angemeldet werden! Eine Onlineanmeldung auf der BDKJ-Homepage genügt.

    Um euch vor den Maßnahmen Sicherheit zu geben, dass genügend KjG-Mitglieder unter euren teilnehmern sind, bieten wir die Prüfung der vorläufigen TeilnehmerInnenliste. Mailt hierzu eure Liste inkl. der Namen der Leitungsrunde an Anna Struck. Alle Unterlagen zur Beantragung von KJP-Zuschüsse n findet ihr auch auf der BDKJ-Homepage. Außerdem erleichtert ein Online-Zuschussfinder die Arbeit.

     
    Tipps und Tricks für Pfarreien: Um Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NW) zu erhalten, müssen ab 2009 mindestens 50 Prozent eurer Teilnehmerinnen und Teilnehmer KjG-Mitglied sein. Hier ein paar Vorschläge für die Mitgliederwerbung:
     


    FREITAG, 18 / 05 / 2012

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