Laut Beschluss der Diözesankonferenz werden Maßnahmen, die von KjG-Pfarreien und KjG-Regionen beantragt werden, nur noch dann mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJP NW) bezuschusst, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Fachliche und verbandliche Qualifizierung (B.I.1) wird bezuschusst, wenn das Leitungsteam komplett (100%) Mitglied in der KjG ist.
Bildungsarbeit (B.II) wird bezuschusst, wenn mind. 50% der Teilnehmenden Mitglied in der KjG oder in einem anderen Mitgliedsverband des BDKJ sind und das Leitungsteam zu 100% aus Mitgliedern der KjG besteht.
Kurzfreizeiten (B.III.1) mit bis zu vier Übernachtungen werden bezuschusst, wenn das Leitungsteam zu 100% Mitglied in der KjG ist.
Ferienfreizeiten (B.III.2) mit mehr als vier Übernachtungen werden bezuschusst, wenn mind. 50% der Teilnehmenden Mitglied in der KjG oder in einem anderen Mitgliedsverband des BDKJ sind und das Leitungsteam zu 100% Mitglied in der KjG ist. Wichtig: Ferienfreizeiten müssen beim BDKJ mindestens acht Wochen vor der Fahrt angemeldet werden! Eine Onlineanmeldung auf der BDKJ-Homepage genügt.
Um euch vor den Maßnahmen Sicherheit zu geben, dass genügend KjG-Mitglieder unter euren Teilnehmenden sind, bieten wir die Prüfung der vorläufigen TeilnehmerInnenliste. Mailt hierzu eure Liste inkl. der Namen der Leitungsrunde an Uwe Helms (uwe.helms@kjg-koeln.de). Alle Unterlagen zur Beantragung von KJP-Zuschüssen findet ihr auf der BDKJ-Homepage. Außerdem erleichtert ein Online-Zuschussfinder den Überblick.